Eine durch vorsätzliche Sachbeschädigungen ausgelöste Anpassungsstörung rechtfertigt Schmerzensgeld. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 3 U 179/23).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht