Nicht überall im Wochenendhausgebiet müssen entsprechende Gebäude erlaubt sein

Beschränkt ein Bebauungsplan über ein Wochenendhausgebiet mittels sog. Baufenster die Bebaubarkeit von Flächen, so kann für ein Grundstück, das außerhalb eines Baufensters gelegen ist, kein Bauvorbescheid erteilt werden. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 746/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten

Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf