Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz

Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Kartellschadensersatz Stellung genommen. Demnach sind Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens echter Schadensersatz (Az. III C 2 – S 7100/19/10004 :006).

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