Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01.10.2010 angepasst (Az. III C 2 – S 7100/19/10004 :007).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür