Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. So entschied das OLG Nordrhein-Westfalen in zwei Musterprozessen (Az. 6 A 856/23 und 6 A 857/23).
Elektronische Kommunikation mit Finanzbehörden – BRAK stemmt sich gegen „heimliches“ beA-Verbot!
Wie sich zeigt, soll an dem “beA-Verbot” bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden doch festgehalten werden, denn es taucht in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom