Behörden haben nicht die Möglichkeit, gesetzlich festgelegte Fristen ohne Ausnahmeregelung (hier: Klagefrist) zu verlängern. Wer sich auf eine anders lautende Zusicherung einer Behördenmitarbeiterin verlässt, dem könne auch keine Wiedereinsetzung gewährt werden, so das VG Magdeburg (Az. 6 A 33/23 MD). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese