Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden. Dies entschied das BAG (Az. 7 ABR 34/23).
Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG – Überarbeitete Vordruckmuster
Das BMF gibt die überarbeiteten Vordruckmuster „Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2