Diese Äußerung über eine Anwaltskanzlei – neben einer 1-Sterne-Bewertung – auf Google sei eine zulässige Meinungsäußerung, so das OLG Bamberg (Az. 6 U 17/24 e). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann