Mandantenbewertung: „Nicht besonders fähiger Anwalt“ darf man bei Google schreiben

Diese Äußerung über eine Anwaltskanzlei – neben einer 1-Sterne-Bewertung – auf Google sei eine zulässige Meinungsäußerung, so das OLG Bamberg (Az. 6 U 17/24 e). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge