Diese Äußerung über eine Anwaltskanzlei – neben einer 1-Sterne-Bewertung – auf Google sei eine zulässige Meinungsäußerung, so das OLG Bamberg (Az. 6 U 17/24 e). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.
Mittelstand profitiert von seiner Flexibilität in geopolitisch unsicheren Zeiten
Auf dem International Roundtable on SMEs diskutierten Wissenschaft, Wirtschaft und Politik über die aktuellen Herausforderungen. Das IfM Bonn berichtet.