Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle überarbeitet

Die KfQ hat ihren Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle überarbeitet und um ein Kapitel zu Teilnahmen an Qualitätskontrollen nach § 57e Abs. 1 Satz 6 WPO ergänzt.

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