Pharmazeutische Dienstleistungen haben Bestand – Landessozialgericht weist Klagen gegen den Schiedsspruch ab

Niedergelassene Apotheken dürfen auch weiterhin sog. pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Das entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 4 KR 254/22 KL und L 4 KR 289/22 KL).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge