Eckpunkte für die E-Gesetzgebung vorgelegt

Die Bundesregierung will die Digitalisierung der Gesetzgebung weiter vorantreiben und hat dafür Eckpunkte zur einheitlichen Nutzung der E-Gesetzgebung vorgelegt. In der Unterrichtung erläutert sie, Ziel sei es, die Gesetzgebungsarbeit transparenter und effizienter zu gestalten.

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