Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Verbot von Lebensmitteln, die Cannabidiol (CBD) enthalten, umfasst auch als „Kosmetisches Mundpflegespray“ deklarierte CBD-Produkte eines Düsseldorfer Unternehmens. Daher ist die Zwangsgeldandrohung der Stadt Düsseldorf gegenüber diesem Unternehmen auf der Grundlage der Allgemeinverfügung rechtmäßig. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 26 K 2072/23).
Vorsicht Sturzgefahr: Zu den Anforderungen der Absicherung einer Baustelle
Wie muss eine Baustelle abgesichert sein, damit der Bauherr seiner ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht genügt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 13 S