Erfolglose Kinderwunschbehandlung: Krankenkasse muss für drei Versuche mit derselben Methode zahlen

Das LSG Berlin-Brandenburg hat eine für die Praxis bedeutsame Auslegung der Vorschrift vorgenommen, nach der die Krankenkassen die Kosten für drei erfolglose Versuche der Kinderwunschbehandlung übernehmen müssen. Für die Anzahl der erfolglosen Versuche ist nur auf dieselbe Behandlungsmethode abzustellen; dass daneben auch weitere erfolglose Versuche mit anderen Methoden unternommen wurden, ist grundsätzlich unbeachtlich (Az. L 16 KR 101/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Was ändert sich im November 2024?

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November 2024 veröffentlicht: u. a. weniger Bürokratie (BEG IV), zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten, Justizentlastung durch