Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Temu gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat. Es geht um Bereiche, die mit dem Verkauf illegaler Produkte, der potenziell suchterzeugenden Gestaltung des Dienstes, den Systemen zur Empfehlung von Käufen für Nutzer sowie dem Datenzugang für Forscher zusammenhängen.
Streit um Werklohn und Mängelansprüche beim Einbau eines Geländers
Das AG München wies sowohl die Werklohnklage als auch die Widerklage auf Mängelbeseitigungskosten ab, weil der zusätzliche Aufwand für die Geländerbefestigung nicht beauftragt worden war