Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Konferenz der ETAF im EU-Parlament

Gegenstand der hybriden Konferenz der ETAF im EU-Parlament war die Harmonisierung berufsrechtlicher Regelungen in Europa. Die EU-Binnenmarktstrategie soll dafür den Rahmen und den Zeitplan vorgeben