Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).

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