Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob die Vorschrift des § 33 Abs. 2a EStG entgegen der gesetzlichen Regelung des § 52 Abs. 33c EStG auch für Veranlagungszeiträume vor 2021 angewendet werden kann (Az. III R 2/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese