Der BGH hat seine frühere Rechtsprechung zur funktionellen Zuständigkeit der Gerichte bei einer falschen Verweisung zwischen den Familien- und den Zivilgerichten geändert: Verweist das Familiengericht in einer sonstigen Familiensache fälschlicherweise an das Landgericht, so ist die nächste Instanz der Zivilsenat des OLG (Az. XII ZR 116/23). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.
Einkünftequalifizierung einer britischen General Partnership
Fraglich war die steuerliche Einordnung von Gewinnen einer britischen Personengesellschaft aus dem Handel mit Turbinen. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass mangels nachhaltiger, gewerblicher Tätigkeit keine