Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz aktualisiert

Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz aktualisiert. Die Aktualisierungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Inhaltliche Anpassungen wurden vorgenommen, soweit diese aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich waren.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Unklare Anwalts-Honorarvereinbarung bleibt wirksam

In einer Grundsatzentscheidung zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen hat der BGH einige Grundsätze aufgestellt. Vereinbaren Anwältinnen und Anwälte einen Stundenlohn, so muss sich aus der Vergütungsvereinbarung selbst