Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das LG Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt (Az. 3 O 193/22).
Namens-Meshing nach US-amerikanischem Recht bei deutsch-amerikanischem Ehepaar für deutschen Rechtsbereich wirksam
Das AG Frankenthal hat über die Frage entschieden, ob ein aus zwei Einzelnamen neu gebildeter Familienname, der in den USA wirksam eingetragen wurde, auch für