BFH: Familienstiftung als Finanzunternehmen im Sinne des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2011

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage der Qualifikation einer Stiftung, deren Haupttätigkeit in der Veräußerung und dem Halten von Beteiligungen bestand, als Finanzunternehmen aufgrund (unentgeltlicher) Übertragung von im Stiftungsgeschäft zugesicherten Aktienanteilen durch den Stifter auf die Stiftung und deren wenige Tage nach Stiftungsgründung erfolgte Veräußerung (Az. I R 46/20).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im August 2026

Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse haben einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Unternehmen müssen KI-generierte Inhalte als solche kennzeichnen. Ein neues Recht auf Reparatur hilft, Elektroschrott