Die Vergütung für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften soll neu gestaltet und erhöht werden. Doch die geplanten Regelungen führen nach Ansicht der BRAK vor allem für beruflich ausgeübte Betreuungen zu teil sogar einschneidenden Einkommenseinbußen. Ob das geplante Gesetz mit Blick auf den Bruch der Regierungskoalition Anfang November noch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese