Zur Frage, ob Einkünfte einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft eines Unternehmens in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen und zum Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die Einkünfte einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft der Klägerin in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen (Az. 1 K 2666/19).

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