Der Bundestag hat am 14.11.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen in der vom Rechtsausschuss erweiterten Fassung (BT-Drs. 20/13647) angenommen.
Kein Unfallversicherungsschutz für das Pflücken einer Sonnenblume zur Vorbereitung eines Schüler-Vortrags
Ein Schüler steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er für ein Referat in der Schule auf eigene Initiative eine Sonnenblume pflücken will