Das BMF hat am 14.11.2024 den Referentenentwurf für eine „Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung“ veröffentlicht. Durch deren Erweiterung soll der Austausch länderbezogener Berichte mit den Staaten und Gebieten Albanien und die Ukraine zum nächsten vorgesehenen Austauschtermin 31.03.2025 ermöglicht werden.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden