Anschauen von Lehrvideos zählt bei der Vorbereitung auf die Prüfung zur Friseur-Meisterin nicht als Präsenzunterricht

Das VG Münster hat die Klage einer Friseurin abgewiesen, das Land NRW zu verpflichten, ihr eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG) für einen Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zur Friseurmeisterin zu gewähren (Az. 6 K 2868/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge