Wird ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht, haftet der Tierhalter für die Kosten der Notbehandlung. Dies entschied das AG München (Az. 161 C 16714/22).
Anpassung der Satzung für Qualitätskontrolle an das CSRD-Umsetzungsgesetz
Der Vorstand der WPK hat Änderungsvorschläge zur Anpassung der Satzung für Qualitätskontrolle an das CSRD-Umsetzungsgesetz, welches sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet, beschlossen und