Der Cyber Resilience Act wurde am 20.11.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 11.12.2027, wobei die Meldepflichten bereits am 11.09.2026 greifen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese