Nach der Umgestaltung der Regelung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern auch wegen Kosten für das Pflegeheim durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das vorgeschaltete Auskunftsverfahren gestuft und zunächst nur auf Angaben zum Einkommen beschränkt. So entschied das BSG (Az. B 8 SO 5/23 R)
Schutz vor Einschüchterungsklagen: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinie
Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sog. Einschüchterungsklagen umzugehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des BMJV hat das Kabinett beschlossen.