Nachdem Anwohner der Bodenseehalbinsel Höri (Landkreis Konstanz) innerorts auf ihren Grundstücken Schilder mit der Aufschrift „Freiwillig 30“ aufgestellt hatten, erließ das Landratsamt Konstanz gegenüber den Anwohnern Bescheide, mit denen unter Androhung von Zwangsgeld die sofortige Entfernung der Schilder verlangt wurde. Die hiergegen von den Anwohnern gestellten Eilanträge hat das VG Freiburg abgelehnt. Diese Entscheidungen wurden vom VGH Baden-Württemberg bestätigt (Az. 13 S 1304/24 u. a.).
Baulogistikdienstleister haftet bei verletzter Verkehrssicherungspflicht für umgefallenes Baustellenschild
Das AG München verurteilte einen Baulogistikdienstleister zur Zahlung von Schadensersatz und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro, denn es sei verkehrssicherungspflichtig gewesen, für