Mit der „Neuen Rheinischen Tabelle“ hat der Deutsche Notarverein lt. BRAK eine aktualisierte und um zahlreiche Erläuterungen ergänzte Neufassung seiner Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstreckungen veröffentlicht. Sie richten sich an alle Berufe, die professionell Testamente vollstrecken, also auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese