Wirecard AG: D&O-Versicherungssumme für Ex-Chefbuchhalter aufgebraucht

Das OLG Frankfurt entschied, , dass sich die beklagte D&O-Versicherung des klagenden ehemaligen Chefbuchhalters der Wirecard AG zu Recht darauf berufen hat, dass die Versicherungssumme erschöpft sei und die Beklagte deshalb keine weiteren Kosten übernehmen müsse (Az. 7 U 82/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2025

Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare dürfen Doppelnamen tragen und Kunststoff im