Das BVerfG hat entschieden, dass es ausnahmsweise möglich sein muss, ärztliche Zwangsbehandlungen ambulant statt im Krankenhaus durchzuführen (Az. 1 BvL 1/24). Auf dieses Urteil wies die BRAK hin.
Reiseveranstalter muss über Ausreisebestimmung informieren
War es rechtens, dass die Fluggesellschaft die Beförderung in das Urlaubsland verweigert hat, nur weil das digitale Einreiseformular beim Check-In nicht vorlag? Das LG München