Regierung schlägt Änderungen im Bauvertragsrecht vor

Die Bundesregierung will mit Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) günstigeres Bauen ermöglichen. Dazu hat sie den Entwurf „eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ (BT-Drs. 20/13959) vorgelegt.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht