Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Dies entschied der BFH (Az. VI R 4/22).
Gut ein Drittel der Mittelständler berichtet über schwierige Kreditverhandlungen
Das Warten auf eine signifikante Belebung der Kreditnachfrage hat sich lt. KfW-ifo-Kredithürde im ersten Quartal 2026 fortgesetzt. Der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen, die