Das BMF geht ausführlich auf die Anwendung des § 4k EStG ein, der durch das ATAD-Umsetzungsgesetz eingeführt wurde (Az. IV C 2 – S 2144-i/21/10010 :014).
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber