Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2025 eingeführt (Az.III C 3 – S-7344 / 19 / 10002 :007).
DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen.