Das BMF teilt die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2025 (Az. IV C 5 – S-2334 / 19 / 10010 :006).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht