Hat der Teilnehmer die fälligen Lehrgangsgebühren für den Besuch einer Meisterschule bereits in voller Höhe an den Bildungsträger gezahlt und endet die Fortbildung sodann vorzeitig wegen Insolvenz des Trägers, so muss der Teilnehmer den für die Kosten der Lehrveranstaltung bewilligten Maßnahmebeitrag nicht anteilig zurückzahlen, wenn er bis zur Beendigung regelmäßig am Unterricht teilgenommen hat. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 12 A 286/23).
EU-Kommission stellt neue Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vor
Die EU-Kommission hat neue Maßnahmen zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Diese ergänzen die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen