Eine unentgeltliche Verfügung über ein anmeldebelastetes Grundstück schließt dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz nicht aus. Unentgeltlich können auch Grundstücksveräußerungen sein, bei denen zwar Leistungen des Erwerbers vereinbart wurden, diese aber aus dem Grundstück zu erbringen sind oder im Verhältnis zu ihm nur einen geringfügigen Wert haben. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 8 C 12.23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese