Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert

Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das BMF einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert. Hierauf weist die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BMAS: Das ändert sich im neuen Jahr

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 in