Das SG Hannover entschied, dass die Rentenversicherung nicht für eine fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch eine Berufsgenossenschaft verantwortlich ist (Az. S 6 R 164/22).
Tübinger Grundsteuersatzung wirksam – keine Bekanntmachungsfehler
Der VGH Baden-Württemberg hat mit Normenkontrollurteil vom 18. Juni 2026 die Wirksamkeit der Tübinger Grundsteuerhebesatzsatzung bestätigt (Az. 2 S 2228/25).