Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung einer Kapitalgesellschaft unterliegen dem Teilabzugsverbot

Das FG Münster entschied, dass das teilweise Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb an einer Kapitalgesellschaft auch dann gilt, wenn es sich um Zinszahlungen von der Organgesellschaft an den Organträger handelt (Az. 9 K 1908/21 F).

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