Das BMF ersetzt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 die Schreiben vom 8. November 2018 und vom 7. November 2019. Hinsichtlich der Einzelheiten zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gilt somit das neue Schreiben (Az. IV C 5 – S 2363/19/10007 :004).
Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden: Bundeskabinett beschießt Formulierungshilfe
Die Beträge, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegt werden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit der Erhöhung der