Der BGH entschied, dass ein Wohnungseigentümer im Fall eines sog. steckengebliebenen Baus zwar einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat; der Anspruch aber ausscheidet, wenn die erstmalige Errichtung des gemeinschaftlichen Eigentums den übrigen Wohnungseigentümern nicht zuzumuten ist (Az. V ZR 243/23).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.