Der ECOFIN hat am 10.12.2024 die Richtlinie über eine schnellere und sichere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (sog. FASTER-Richtlinie) angenommen. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie bis 31.12.2028 in nationales Recht umsetzen und ab 01.01.2030 anwenden.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.