Keine Festsetzung bei „nichtgebührenrechtlichen Einwendungen“

Anwälte können ihr Honorar in der Regel nicht über die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG erlangen, wenn ihr Mandant in dem Verfahren „nichtgebührenrechtliche Einwendungen“ erhebt, so das OLG München (Az. 11 W 1429/24 e).

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