Am 23.12.2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/3234 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn der EUDR (Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Demnach gelten die Bestimmungen der EUDR für große Unternehmen ab 30.12.2025 und für kleine – und Kleinstunternehmen ab 30.06.2026.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese