Verändert sich die rechtliche Ausgangslage im Laufe des Verfahrens, weil die zentrale Rechtsfrage vom BGH geklärt wird, und weist das Gericht darauf hin, müssen Anwälte ihre Mandanten über die damit veränderten Erfolgsaussichten aufklären, so das OLG Frankfurt (Az. 3 U 193/23). Darauf weist die BRAK hin.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese