Verändert sich die rechtliche Ausgangslage im Laufe des Verfahrens, weil die zentrale Rechtsfrage vom BGH geklärt wird, und weist das Gericht darauf hin, müssen Anwälte ihre Mandanten über die damit veränderten Erfolgsaussichten aufklären, so das OLG Frankfurt (Az. 3 U 193/23). Darauf weist die BRAK hin.
Angaben zu Verschonungsbedarfsprüfungen bei Erbschaftssteuer
Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).