Die Familiensenate des Kammergerichts Berlin haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht.
Einmaliger Harnstein führt nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers aus dem Bewerbungsverfahren
Das VG Aachen verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen, einen Polizeibewerber trotz eines einmaligen Harnsteins weiter am Auswahlverfahren zu beteiligen, da keine überwiegende Wahrscheinlichkeit künftiger Dienstunfähigkeit besteht