Am 27.12.2024 wurde das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2024 Nr. 438). Gegenüber dem Regierungsentwurf neu eingefügt wurde § 34d Abs. 13 GewO, der eine neue Prüfungsaufgabe auch für WP/vBP enthält. Darauf weist die WPK hin.
DSGVO und Schienentransport: Die Geschlechtsidentität des Kunden ist keine für den Erwerb eines Fahrscheins erforderliche Angabe
Die Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden ist nicht objektiv unerlässlich, insbesondere wenn sie darauf abzielt, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren. So der